REZEPTION:
0381 / 65 43
Zur Buchung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Überlassung von Hotelzimmern des
„Hotel An der Hasenheide“ 18182 Bentwisch

1. Gültigkeit

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem „Hotel An der Hasenheide“ abgeschlossen werden.

2. Ersatzanspruch

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, wird sich das „Hotel An der Hasenheide“ bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Häusern zur Verfügung zu stellen.

3. Preisgestaltung

Preise können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 6 Monate beträgt. In diesem Falle ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzl. MwSt. erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5% des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

4. Vertragsabschluss

Buchungen, in mündlicher oder schriftlicher Form, sind für beide Vertragspartner verbindlich. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10:00 Uhr zu räumen.

5. Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung wird vor Ort erwartet. Eine Rechnung ist nur mit einer unterschriebenen Kostenübernahme möglich. Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das „Hotel An der Hasenheide“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstag geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das „Hotel An der Hasenheide“ nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das „Hotel An der Hasenheide“, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen. Bei einer Gesamtreservierung über 20 Übernachtungen behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung von 50 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

6. Rücktritt des Gastes, Stornierung

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in den AGB´s ausdrücklich vereinbart wurde. Die Vereinbarung eines Rücktritts-rechtes sowie die etwaige Zustimmung für eine Vertragsaufhebung sollte in Textform erfolgen. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Für Individualreisen gilt:

- bis 3 Tage vor Anreise                     kostenfrei

- am Anreisetag bis 17:59 Uhr           80 % der gebuchten Leistungen

- am Anreisetag nach 18:00 Uhr       100 % der gebuchten Leistungen

- bei Nichtanreise                               100 % der gebuchten Leistungen

Für Gruppenreisen, Tagungen und Familienfeiern gilt:

- bis 6 Wochen vor Anreise               kostenfrei

- bis 3 Wochen vor Anreise               50 % der gebuchten Leistungen

- bis 1 Tag vor Anreise                        80 % der gebuchten Leistungen

- bei Nichtanreise                              100 % der gebuchten Leistungen

Dem „Hotel An der Hasenheide“ steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzendem Schaden zu pauschalisieren. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

7. Rücktritt des Hotels

Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nicht verzichtet. Sofern der Gast diese Frist untätig verstreichen lässt, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt. Wird eine vereinbarte, oder oben gemäß §6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Ausübung des Rücktrittsrechts bedarf der Schriftform.

8. Mitreisende Haustiere

Die Vorgaben in der Hunde-Hausordnung sind verbindlich. Schäden an der Einrichtung durch das Haustier sind unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Das Hotel behält sich das Recht vor Schäden, die durch das Haustier entstanden sind, in Rechnung zu stellen. Unabhängig ob der Schaden gemeldet wurde oder ob der Schaden erst nach Abreise entdeckt worden ist.

9. Nutzung mitgebrachter elektrischer Geräte

Die Nutzung mitgebrachter elektrischer Geräte ist erst nach Überprüfung durch einen autorisierten Mitarbeiter des Hotels erlaubt. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind zu beachten. Spätestens beim Verlassen des Hotelzimmers ist der Netzstecker zu ziehen.

10. Wahrung des öffentlichen Interesses

Der Vertragspartner ist verpflichtet das „Hotel An der Hasenheide“ unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung oder die Veranstaltung - sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, die Einladungen jeglicher Art im „Hotel An der Hasenheide“ enthalten, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des „Hotel An der Hasenheide“ oder verletzt der Vertragspartner diese Aufklärungspflicht und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so behält es sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadenersatzansprüche sind durch den Veranstalter zu tragen.

11. Einbringung

Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des „Hotel An der Hasenheide“ hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Für Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Bargeld wird keine Haftung übernommen, wenn diese nicht in einem Safe (z. Bsp.: an der Rezeption) verschlossen wurden.

12. Sicherheitsaspekt

Wird durch einen Vertragspartner, der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das „Hotel An der Hasenheide“ vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

13. Schadensregulierung

Das „Hotel An der Hasenheide“ ist zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur verpflichtet soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften seitens des Hotels beruht.

14. Mängelanzeige

Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im „Hotel An der Hasenheide“ anzuzeigen. Ansprüche der Vertragspartner sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem „Hotel An der Hasenheide“ geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim „Hotel An der Hasenheide“ geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem das „Hotel An der Hasenheide“ die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Seiten und Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock. Mit Buchung eines Hotelzimmers erkennt der Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen an.

 gültig ab 01.01.2023

Buchungsanfrage

Anreise
Abreise
Gäste
Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Für die Nutzung des vollen Funktionsumfanges der Webseite, bestätigen Sie bitte auch die Verwendung von Third-Party-Cookies. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung
Ok