REZEPTION:
0381 / 65 43
Zur Buchung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen sowie für die Buchung im Restaurant
des „Hotel An der Hasenheide“ 18182 Bentwisch

1. Gültigkeit

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die mit dem „Hotel An der Hasenheide“ abgeschlossen werden, über die zeitweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren und Firmen- bzw. Familienfeiern sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen einschließlich der Zimmerbuchungen.

2. Ersatzanspruch

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das „Hotel An der Hasenheide“ bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Häusern zur Verfügung zu stellen.

3. Preisgestaltung

Preise können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 6 Monate beträgt. In diesem Falle ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzl. MwSt. erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5% des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

4. Vertragsabschluss

Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahme des Angebotes durch den Besteller zustande. Wird der Vertrag im Namen eines Dritten abgeschlossen, so wird dieser Vertragspartner des Hotels. Der Besteller hat das Hotel vor Vertragsabschluss in Schriftform darauf hinzuweisen. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner verbindlich und kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden.

5. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und vertraglich zugesagten Leistungen nach den Vorgaben seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Der Vertragspartner ist verpflichtet die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Die Bezahlung wird vor Ort erwartet. Eine Rechnung ist nur mit einer unterschriebenen Kostenübernahme möglich. Die Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das „Hotel An der Hasenheide“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstag geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das „Hotel An der Hasenheide“ nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das „Hotel An der Hasenheide“, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen. Bei einer Buchung ab 20 Teilnehmern behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung von 50 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.

6. Stornierungskriterien

Nimmt der Vertragspartner vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung einer Entschädigungspauschale in folgender Höhe verpflichtet:

- bis 6 Wochen vor Veranstaltung    kostenfrei

- bis 3 Wochen vor Veranstaltung    50 % aller gebuchten Leistungen

- bis 1 Tag vor Veranstaltung            80 % aller gebuchten Leistungen

- am Veranstaltungstag                     100 % aller gebuchten Leistungen    

- bei Nichterscheinen                        100 % aller gebuchten Leistungen

Dem „Hotel An der Hasenheide“ steht es frei, den ihm entstehenden und vom Vertragspartner zu ersetzendem Schaden zu pauschalisieren. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

Für Veranstaltungen mit privatem Hintergrund in einem separaten Veranstaltungsraum ist mit definitiver Zusage des Vertragspartners, einen separaten Raum zu buchen, eine Anzahlung von 100,00 € zu leisten, die dem Vertragspartner mit der Endabrechnung gutgeschrieben wird. Sollte der gebuchte Raum vom Vertragspartner wieder storniert werden, behält das „Hotel An der Hasenheide“ die geleistete Anzahlung ein.

7. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung und sind vom Tagungsteilnehmer bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10:00 Uhr zu räumen.

8. Aktualisierungsfristen Teilnehmerzahl

Der Veranstalter ist verpflichtet bei der Buchung vom Billardraum, den Tagungsräumen bzw. bei Tischbüffetreservierungen die voraussichtliche Teilnehmerzahl bei der Buchung anzugeben. Die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer dieser Veranstaltung ist dem Hotel spätestens 7 Tage vor dem Termin in Schriftform mitzuteilen. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% bedarf der Zustimmung durch das Hotel. Bei reinen Tischreservierungen im Restaurant für das á la carte Geschäft reduziert sich die Anzahl der Tage auf 2. Tatsächlich entstehende Abweichungen können nach dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.

9. Lebensmittelschutzgesetz

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet, Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem „Hotel An der Hasenheide“ möglich und bedürfen der Textform. In diesen Fällen kann das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

10. Wahrung des öffentlichen Interesses

Der Vertragspartner ist verpflichtet das „Hotel An der Hasenheide“ unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung oder die Veranstaltung - sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, die Einladungen jeglicher Art im „Hotel An der Hasenheide“ enthalten, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des „Hotel An der Hasenheide“ oder verletzt der Vertragspartner diese Aufklärungspflicht und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so behält es sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadenersatzansprüche sind durch den Veranstalter zu tragen.

11. Einbringung

Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des „Hotel An der Hasenheide“ hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Für Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Bargeld wird keine Haftung übernommen, wenn diese nicht in einem Safe (z. Bsp.: an der Rezeption) verschlossen wurden.

12. Sicherheitsaspekt

Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb, oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das „Hotel An der Hasenheide“ vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

13. Schadensregulierung

Das „Hotel An der Hasenheide“ ist zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur verpflichtet soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften seitens des Hotels beruht.

14. Mängelanzeige

Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im „Hotel An der Hasenheide“ anzuzeigen. Ansprüche der Vertragspartner sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem „Hotel An der Hasenheide“ geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim „Hotel An der Hasenheide“ geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem tag gehemmt, an dem das „Hotel An der Hasenheide“ die Ansprüche schriftlich zurückweist.

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Seiten und Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock. Mit Buchung eines Hotelzimmers bzw. eines Tagungs- oder Veranstaltungsraumes erkennt der Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen an.              

gültig ab: 01.01.2023


Buchungsanfrage

Anreise
Abreise
Gäste
Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Für die Nutzung des vollen Funktionsumfanges der Webseite, bestätigen Sie bitte auch die Verwendung von Third-Party-Cookies. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung
Ok